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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Mitteilungen
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Stellenausschreibung

Das Amt Altenpleen stellt zum 1. September 2025 eine/n Auszubildende/n (m, w, d) für die Ausbildung zur/zum

Verwaltungsfachangestellten

in der Fachrichtung Kommunalverwaltung

ein.

Als persönliche Mindestanforderungen werden erwartet:

-

Abschluss der mittleren Reife mit mindestens befriedigendem Gesamtdurchschnitt oder Abschluss der Fach- oder Hochschulreife

-

Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Engagement, Bürgerfreundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Interesse an der Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften und Interesse für Büro- und Verwaltungsarbeiten sowie für die zu leistenden Aufgaben im Dienste der amtsangehörigen Gemeinden.

Die Ausbildung im dualen System richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) – besonderer Teil BBiG und dauert drei Jahre.

Dabei findet der theoretische Teil der Ausbildung beim Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern Greifswald bzw. am Regionalen beruflichen Bildungszentrum Greifswald statt.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Praktikumsbeurteilungen) richten Sie bitte bis zum 05. Mai 2025 an das

Amt Altenpleen

Der Amtsvorsteher

Parkstraße 2

18445 Altenpleen

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch das Amt Altenpleen nicht erstattet.

Hinweise zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen und Datenschutz:

1.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten, insbesondere Fahrkosten, werden durch das Amt Altenpleen nicht erstattet.

2.

Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite unter: www.amt-altenpleen.de.