Die Gemeinde Klausdorf freut sich, bekannt zu geben, dass ab dem 11.03.2025 eine Neugeborenen-Prämie in Höhe von 500,00 € an die sorgeberechtigten Personen jedes neugeborenen Kindes gewährt wird. Diese Maßnahme soll frischgebackene Eltern unterstützen und ein Zeichen für die Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Gemeinde setzen.
Die Neugeborenen-Prämie kann von den sorgeberechtigten Personen beantragt werden, die mit dem neugeborenen Kind in einem Haushalt mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Gemeinde Klausdorf gemeldet sind.
Der Antrag auf die Neugeborenen-Prämie muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes gestellt werden.
Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Neugeborenen-Prämie wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung der Prämie unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.
Die Gemeinde Klausdorf möchte mit dieser Maßnahme ein Zeichen setzen und Familien in unserer Gemeinschaft unterstützen. Die Geburt eines Kindes ist ein Grund zur Freude und die Gemeinde möchte dazu beitragen, dass sich Eltern in dieser aufregenden Zeit gut aufgehoben fühlen. Die Gemeinde Klausdorf heißt Sie und Ihr Neugeborenes herzlich willkommen.
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Amt Altenpleen jederzeit zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bei Frau Fredrich, Telefon: (038323) 45920, Email: meldeamt@altenpleen.de.