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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Prohn

In der Gemeinde Prohn ist zum 01.08.2024 die Stelle

einer Gemeindearbeiterin/eines Gemeindearbeiters (m/w/d)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen.

Einsatzort ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Prohn.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
  • abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung in einem handwerklichen Beruf
  • handwerkliches Geschick sowie allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Garten- und Landschaftsbau,
  • technisches Verständnis und Grundkenntnisse bei der Bedienung von Baumaschinen,
  • Ortskundigkeit,
  • Motorkettensägeführerschein,
  • Führerschein Kl. BE, wünschenswert Kl. C.

Sie sollten selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten können.

Da die Arbeiten vorwiegend im Freien zu erledigen sind, benötigen Sie eine widerstandsfähige körperliche Konstitution.

Wir erwarten von Ihnen Leistungsbereitschaft und Flexibilität. Bei Bedarf ist der Dienst auch in den Abendstunden bzw. am Wochenende zu verrichten.

Wir wünschen, dass Sie in unserer Gemeinde Prohn oder den angrenzenden Gemeinden des Amtsbereiches Altenpleen Ihren Hauptwohnsitz haben. Wünschenswert wäre Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Prohn.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Ihre schriftliche Bewerbung (mit tabellarischem Lebenslauf und Tätigkeitsnachweisen) richten Sie bitte bis zum 31.05.2024 an die

Gemeinde Prohn

über

Amt Altenpleen

Der Amtsvorsteher

Parkstraße 2

18445 Altenpleen

Hinweise zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen und Datenschutz:

1. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.

Bewerbungskosten, insbesondere Fahrkosten, werden durch die Gemeinde Prohn nicht erstattet.

2. Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite unter:

www.amt-altenpleen.de.

Schindler
Bürgermeister