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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen
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Das Ordnungsamt Informiert

Hinweis an Hundehalter:

-Informationen zur Leinenpflicht und öffentliche Flächen-

In der Amtsverordnung des Amtes Altenpleen ist in § 6 die Tierhaltung geregelt.

Gemäß § 6 Abs. 3 dürfen Hunde auf Spiel- und Sportplätzen nicht mitgeführt werden. Ebenso sind nach Abs. 4 auf Grün- und Erholungsanlagen sowie bei Veranstaltungen wie Dorffesten etc. Hunde an der Leine zu führen.

Wer gegen diese Regelung verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5000,00 € geahndet werden.

Das Ordnungsamt wird verstärkt die Einhaltung der Amtsverordnung kontrollieren. Wir appellieren an jeden Hundehalter, im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinander, die Regelungen entsprechend zu beachten.

Ordnungsamt
Amt Altenpleen