-Informationen zur Leinenpflicht und öffentliche Flächen-
In der Amtsverordnung des Amtes Altenpleen ist in § 6 die Tierhaltung geregelt.
Gemäß § 6 Abs. 3 dürfen Hunde auf Spiel- und Sportplätzen nicht mitgeführt werden. Ebenso sind nach Abs. 4 auf Grün- und Erholungsanlagen sowie bei Veranstaltungen wie Dorffesten etc. Hunde an der Leine zu führen.
Wer gegen diese Regelung verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5000,00 € geahndet werden.
Das Ordnungsamt wird verstärkt die Einhaltung der Amtsverordnung kontrollieren. Wir appellieren an jeden Hundehalter, im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinander, die Regelungen entsprechend zu beachten.