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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 6/2026
Kirchliche Nachrichten
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Läuteordnung der Evangelischen Kirchengemeinde Prohn für die Prohner Kirche

Folgende Läuteordnung wird für die Kirche in Prohn am 11.05.2026 beschlossen:

Automatisch geschaltet:

Das tägliche Abendgeläut ist um 18.00 Uhr für 3 Minuten mit Glocke 2 + 4.

Das Einläuten von Feiertagen / des Sonntags findet am Vorabend um 18.00 Uhr für 5 Minuten mit Glocke 2 +3 + 4 statt.

Eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes wird mit den Glocken 2 + 3 + 4 für 5 Minuten vorgeläutet.

Das Geläut zum Gottesdienst beginnt 5 Minuten vor Beginn des Gotttesdienstes mit Glocke 1 + 2 + 3 + 4.

Zum Jahreswechsel wird am 01.01. von 0.00 Uhr für 5 Minuten mit Glocke 1 + 2 + 3 + 4 geläutet.

Von Hand zu schalten:

Zum Vaterunser wird die Glocke 3 von Hand für die Dauer des Gebets geschaltet.

Bei Taufen und Trauungen wird sowohl beim Ein- als auch beim Auszug für fünf Minuten mit Glocke 2+3+4 geläutet.

Ein Geläut am Ausgang des Gottesdienstes ist nicht üblich, außer an den kirchlichen Hochfesten wie Heiligabend, Weihnachten, Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten, dann mit vollem Geläut.

Am Gründonnerstag ist das letzte Geläut. Der Hauptschalter wird auf Null gestellt. Erst am Ostersonntag beim Verlesen des Evangeliums wird mit Glocke 1 + 2 + 3 +4 für 5 Minuten wieder geläutet.

Bei Beerdigungen wird vor Beginn für 5 Minuten mit Glocke 1 und auf dem Weg zum Grab, bis der Sarg/ die Urne abgesenkt ist geläutet.

Ergebnis: Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. (8/7/7/0/0)

(Glocke 1 – b‘, Glocke 2 – des‘‘, Glocke 3 – es‘‘, Glocke 4 - ges‘‘)