Ab sofort werden keine Geburtstage und Ehejubiläen mehr im Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen veröffentlicht.
Hintergrund hierzu ist, dass die Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt nicht mehr den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. Amtsblätter gelten nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht als Presse und somit sind die Regelungen zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen nach § 50 (2) Bundesmeldegesetz nicht mehr erfüllt.
Wir möchten noch einmal besonders darauf hinweisen, dass bei entsprechender Anfrage von Presse oder Rundfunk (Ostseezeitung, Blitz etc.) die Daten weiterhin übermittelt werden dürfen. Es ist also trotzdem möglich, dass Jubilare in Zeitungen veröffentlicht werden. Ebenso ist auch künftig die Weitergabe der Daten an Mandatsträger, wie bspw. Ihren Bürgermeister oder den Landrat, möglich.
Für diese Datenweitergabe haben Sie, wie gehabt, ein Widerspruchsrecht. Das entsprechende Formular „Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre“ erhalten Sie auf unserer Homepage www.amt-altenpleen.de unter „Formulare“ oder bei persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt.