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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Wichtige Hinweise an alle Mitwirkende zur Einreichung von Artikeln für unser Mitteilungsblatt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten uns herzlich bei allen bedanken, die mit ihren Beiträgen zur Gestaltung unseres Amtsblattes beitragen. Ihr Engagement und Ihre Inhalte bereichern jede Ausgabe und spiegeln das Leben in unseren Gemeinden auf vielfältige Weise wider.

Damit die redaktionelle Bearbeitung weiterhin reibungslos erfolgen kann, bitten wir Sie, folgende Hinweise bei der Einsendung Ihrer Beiträge zu beachten:

  • Redaktionsschluss ist stets der letzte Termin, an dem Beiträge eingereicht werden können. Beiträge, die nach diesem Termin eingehen, können wahrscheinlich nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Bitte senden Sie Ihre Beiträge ausschließlich an die E-Mail-Adresse: amtsblatt@altenpleen.de. Wir bitten Sie, von Mehrfachsendungen an verschiedene E-Mail-Adressen abzusehen, um Doppelungen und Verwirrungen zu vermeiden.

  • Viele Einsendungen erreichen uns mit dem Betreff oder Dateinamen „Amtsblatt“ oder „Artikel Amtsblatt“ . Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen und Verwechslungen zu vermeiden, verwenden Sie bitte eine aussagekräftige Benennung, idealerweise die vorgesehene Überschrift Ihres Artikels als Dateinamen.

  • Beiträge, die hauptsächlich Werbung für Firmen oder Produkte enthalten, dürfen nicht veröffentlicht werden. Eine kommerzielle Anzeige im Amtsblatt ist jedoch möglich – bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den Verlag. Die Kontaktdaten finden Sie im aktuellen Amtsblatt.

  • Ihre Texte reichen Sie bitte in einem von Word lesbaren Format (z. B..docx,.rtf) oder als PDF-Datei ein. Andere Dateiformate können unter Umständen nicht korrekt verarbeitet werden. Achten Sie darauf, eine klare und lesbare Schriftart zu verwenden.

  • Bildmaterial sollte möglichst im JPG/JPEG-Format übermittelt werden, damit eine druckfähige Qualität gewährleistet ist. Bitte beschränken Sie sich auf zwei maximal drei Bilder pro Beitrag.

  • Wenn Sie Fotos einreichen, auf denen Personen deutlich erkennbar abgebildet sind, gehen wir davon aus, dass Ihnen das Einverständnis dieser Personen zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorliegt. Bitte holen Sie dieses Einverständnis gegebenenfalls ein.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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