Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Altenpleen

Aufgrund der §§ 129 iVm. 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 8.777) wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 26.06.2023 und Anzeige bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen als Untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Altenpleen erlassen.

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung des AmtesAltenpleen vom 19.10.2007,zuletzt geändert durch Satzung vom 23.09.2019 wird wie folgt geändert:

1. § 10 Öffentliche Bekanntmachung wird wie folgt gefasst:

(1)

Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Amtes Altenpleen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des AmtesAltenpleen unter der Adresse: www.amt- altenpleen.de öffentlich bekannt gemacht.

(2)

Unter der Bezugsadresse AmtAltenpleen, Parkstraße 2, 18445 Altenpleen, kann sich jedermann Satzungen des Amtes kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen desAmtesAltenpleen liegen am Verwaltungsstandort des AmtesAltenpleen, Parkstraße 2, 18445 Altenpleen oder werden dort bereitgehalten.

(3)

Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügt ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.

(4)

Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(5)

Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Veröffentlichung unter der Überschrift „Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Altenpleen" in der Regionalausgabe Stralsund der Tageszeitung „Ostsee-Zeitung". Diese erscheint werktäglich und ist über das Verlagshaus Stralsund, Apollonienmarkt 16, 18439 Stralsund zu beziehen.

Artikel 2

Lesefassung

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Internet unter www.amt-altenpleen.de, unter dem Reiter Ortsrecht öffentlich bekanntzu machen.

Artikel 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.