Das Amt Bürgerdienste des Amtes Altenpleen bittet um Mithilfe der Einwohnerinnen und Einwohner von Prohn.
Im Bereich Strelastraße und angrenzender Straßen wurden wiederholt Drohnenflüge mit einer kamerabestückten Drohne beobachtet. Die entsprechenden Vorgänge wurden bereits der zuständigen Luftfahrtbehörde angezeigt.
Der Betrieb von Drohnen über Wohngrundstücken unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben. Nach § 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist ein Überflug von Wohngrundstücken grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Insbesondere ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten erforderlich.
Für Drohnen, die mit Kameras oder anderer entsprechender Aufzeichnungstechnik ausgestattet sind, gelten dabei besondere Anforderungen. Darüber hinaus sind beim Betrieb von Drohnen stets die weiteren luftverkehrsrechtlichen Vorgaben sowie die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, zu beachten.
Zur weiteren Prüfung der Sachverhalte bittet das Amt Bürgerdienste insbesondere um Hinweise zu
Wer entsprechende Beobachtungen gemacht hat oder Angaben zu den Vorgängen machen kann, wird gebeten, sich mit dem Amt Bürgerdienste des Amtes Altenpleen in Verbindung zu setzen.
Hinweise nimmt das Amt Bürgerdienste entgegen:
Telefon: 038323 45933
E-Mail: ordnungsamt@altenpleen.de
Bitte geben Sie bei Ihren Hinweisen möglichst Ort, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Beobachtung sowie – soweit möglich – eine Beschreibung der Drohne und der Flugrichtung an.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.