Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom 14.12.2023 DS-Nr. 37/23 über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 13/23 vom 30.05.2023 zum Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ der Gemeinde Gülzow-Prüzen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 13/23 vom 30.05.2023 zum Bauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ der Gemeinde Gülzow-Prüzen für den in der Anlage angepassten Geltungsbereich. Zusätzlich in den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ miteinbezogen werden sollen auf Teilfläche A die Flurstücke 3/2 und 10 der Flur 2 Gemarkung Mühlengeez sowie das Flurstück 21/13 der Flur 3 Gemarkung Mühlengeez auf der Teilfläche C. Der Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ weitergeführt werden.
Alle übrigen im Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 13/23 vom 30.05.2023 enthaltenen Bestimmungen bleiben von dieser Änderung unberührt.
Gülzow-Prüzen, 03.01.2024