| Drucksachennummer | Beschluss |
| Öffentlicher Teil | |
| 16/23 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen, mit der Maßgabe, alle Planungsgegenstände, Erkenntnisses und mögliche Entscheidungen, die die Gemeinde Kuhs betreffen, sowohl mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin als auch mit der Gemeindevertretung unverzüglich zu teilen und ein Meinungsbild abzufragen, noch bevor Verträge oder Planungsgegenstände, die die Gemeinde Kuhs betreffen, unterzeichnet oder fortgeplant werden. |
| 19/23 | Die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kuhs wird beschlossen. |
| 20/23 | Die Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wird beschlossen. |