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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung des Amtes Güstrow-Landfür die Gemeinden

Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow,

Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow,

Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf und Zehna

über die Festsetzung der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer

sowie die Land- und Garagenpachten

für das Kalenderjahr 2024

Für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Güstrow-Land werden die Grundsteuern A und B, die Hundesteuer sowie die Land- und Garagenpachten für das Kalenderjahr 2024 gemäß der zuletzt erteilten Dauerbescheide auf die Beträge festgesetzt, die für das Vorjahr zu entrichten waren.

Bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Veränderungen bei den Hebesätzen der Gemeinde ergeben, außer bei der Gemeinde Klein Upahl. Auch bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Jahr 2023 keine Veränderung eingetreten.

Die Höhe der Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Jahresbescheid 2017 oder dem zuletzt zugestellten Dauerbescheid.

Zahlungsaufforderung

Die Abgaben sind in 2024 ohne besondere Aufforderung zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen für die

1. Grundsteuer

für Quartalszahler:

15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.

für Jahreszahler:

01. Juli

2. Hundesteuer

01. Juli

3. Landpachten

15. Juni

4. Garagenpachten

15. August

auf eines der im letzten Dauerbescheid angegebenen Bankverbindungen unter Angabe des Kassenzeichens/Personenkontos zu überweisen oder einzuzahlen.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten durch die Amtskasse von den angegebenen Konten abgebucht.

Mit der Bekanntgabe dieser Festsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Güstrow-Land, -Der Amtsvorsteher-, Haselstraße 4, 18273 Güstrow eingelegt werden.

Hinweis

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.

Güstrow, den 29.12.2023

Dr. Blau
Amtsvorsteher