Der von der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen in der Sitzung am 30.05.2023 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ der Gemeinde Gülzow-Prüzen im Regelverfahren (DS-Nr. 13/23) und der in der Sitzung am 14.12.2023 geänderte Aufstellungsbeschluss (DS-Nr. 37/23) zum nunmehr vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen.
Mit diesem Bebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Gülzow-Prüzen die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage für die Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz auf drei Standorte verteilte Flächen, die sich zum Zeitpunkt des Planaufstellungsverfahrens im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und vollständig außerhalb der Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB befinden.
Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 92,39 ha besteht aus drei Teilbereichen. Die nördliche Teilfläche A (rd. 38,35 ha) befindet sich rd. 1,6 km westlich der Ortslage Boldebuck und rd. 1,2 km nördlich der Ortslage Mühlengeez. Westlich der Ortslage Mühlengeez schließt sich die Teilfläche B (rd. 19,45 ha) an. Die südliche Teilfläche C (rd. 34,59 ha) liegt südwestlich in rd. 300 Metern Entfernung zur Ortslage Mühlengeez. (s. Lageplan).
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes, seine Begründung mit Kartierbericht der Flora und Fauna (Umweltbericht) im Zeitraum vom
12.01.2024 bis zum 16.02.2024
im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung sowie unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte einsehbar sein.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten
| montags und freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und |
|
| von 14:00 bis 18:00 Uhr und |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und |
|
| von 14:00 bis 16:00 Uhr |
im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PV Prüzen- Mühlengeez“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzugsweise elektronisch an j.neugebauer@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Gülzow-Prüzen, 03.01.2024