Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Langensee lädt alle zu ihr gehörenden Mitglieder zu einer Vollversammlung ein.
Der Jagdgenossenschaft Langensee gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Langensee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
| Termin: | Montag, den 27. Januar 2025 |
| Uhrzeit: | 18:30 Uhr |
| Ort: | Behördenkantine, Inh. Y. Lau |
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| Hofplatz 1, OT Gülzow |
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| 18276 Gülzow-Prüzen |
Begrüßung
Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
Entlastungserteilung-Entlastung des Vorstandes-Entlastung der Kassenverwalterin
Beschlüsse zur Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung
Beschlüsse zur Haushaltsplanung
Jagdbericht der Jägergemeinschaft Herr Kirschenstein u. Herr Westphal
Verschiedenes
Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand spätestens zur Vollversammlung durch den Erwerber, z. B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges oder in anderer geeigneter Form, nachzuweisen.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Ein Mitglied der Jagdgenossenschaft darf nicht bei Angelegenheiten beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seiner Ehegattin oder seinem Ehegatten oder seiner Lebenspartnerin oder seinem Lebenspartner einen Vor- oder Nachteil bringen kann. Davon ausgenommen sind Abstimmungen über die Jagdverpachtung.
OT Boldebuck
Seebergstr. 32
18276 Gülzow-Prüzen
Boldebuck, den 8.Dezember 2024
Frau Angela Hoffmann
Herr Prof. Dr. Rolf Olbrisch
Frau Verena Hillebrand