| Drucksachennummer | Beschluss | ||
Öffentlicher Teil | |||
| 24/24 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Richtlinie über die Grundsätze für Geldanlagen des Amtes Güstrow-Land (Anlagerichtlinie) anzuwenden. | ||
| 25/24 | Die Hauptsatzung der Gemeinde Lohmen wird beschlossen. | ||
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| Hinweis: | ||
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| Die Hauptsatzung wird auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht. | ||
| 26/24 | Der Jahresbericht 2022 und der Lagebericht 2022 für das Wohn- und Pflegezentrum „Am Walde“ Eigenbetrieb der Gemeinde Lohmen wird entgegengenommen. Das Jahresergebnis des Wohn- und Pflegezentrums „Am Walde“ wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 34.862,29 € festgestellt. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresfehl- betrag des Wohn- und Pflegezentrums „Am Walde“ Eigenbetrieb. | ||
| 27/24 | Dem Betriebsleiter des Wohn- und Pflegezentrums „Am Walde“ Eigenbetrieb der Gemeinde Lohmen wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung erteilt. | ||
| 28/24 | Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 1.090,00 € von der Fa. Gerdshagen/Lohmen e.G. Biogasanlage 1, 18276 Lohmen, für Kulturveranstaltungen der Gemeinde Lohmen. | ||
| 29/24 | Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung von 21.668,86 € der nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2024 auf dem Produktkonto 51100.56290000 für die Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes sowie einer Klarstellung-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gerdshagen in das Jahr 2025. | ||
| 30/24 | Die Gemeindevertretung stimmt der Fortführung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe, hier individuelle Förderung der Entwicklung eines jeden Kindes und dessen Erziehung zu einer eigenverantwortlichen gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu. | ||
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| Die erforderliche Planstelle 13 wird mit 0,769 VZÄ in der Entgeltgruppe S8a unter der neuen Planstelle Nr. 14 fortgeführt. Die Mittel sind im Teilhaushalt I – Haushaltsplan 2025 berücksichtigt. | ||
| 31/24 | Der Beitritt zum Landesrahmenvertrag gemäß § 24 Abs. 5 Kindertagesförderungsgesetz M-V für die Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Hort) nach § 2 Abs. 2 KiföG M-V in der Fassung vom 04.09.2019 wird zum 01.01.2025 beschlossen. | ||
| 37/34 | Die Gemeinde Lohmen erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.11.2024 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde Lohmen als Träger der Kindertagesstätte „Waldgeister“ Lohmen gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztags-Betreuung | ||
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| - | Krippe | 1.566,94 € |
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| - | Kindergarten | 765,32 € |
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| - | Hort | 400,62 € |
| 32/34 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Absichtserklärung zur Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen zwischen der Gemeinde Lohmen und einer Kommune der Sozialistischen Republik Vietnam anzunehmen. | ||
| 33/24 | Die Gemeindevertretung setzt die Beschluss-Vorlage zur Bestellung einer beauftragten Person für die interne Meldestelle für Hinweisgebende von der Tagesordnung ab. | ||
| 34/24 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Vereinbarung über eine Ausgleichzahlung mit der 50Hertz Transmission GmbH, geschäftsansässig in 10557 Berlin, Heidestraße 2, zuzustimmen. | ||
| 35/24 | Der öffentlichen Ausschreibung folgender Baugrundstücke in der Gemarkung Lohmen, Flur 1, zum Verkehrswert wird zugestimmt: | ||
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| Bauplatz 2 – Flst. 172/12, 1.025 m² | ||
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| Bauplatz 3 – Flst. 172/13, 831 m² | ||
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| Bauplatz 4 – Flst. 172/14, 939 m² | ||
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| Die Gemeindevertretung behält sich die Beschlussfassung über die konkrete Veräußerung nach Auswertung der Ausschreibung vor. | ||
Nicht öffentlicher Teil | |||
| 36/24 | Der Beschluss DS-Nr. 07/24 vom 05.02.2024 wird aufgehoben. | ||