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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lüssow

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Lüssow vom 23.10.2025 DS/09/25/009 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Lüssow“ der Gemeinde Lüssow und über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Lüssow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planbegründung nebst Umweltbericht sowie dessen Anlagen werden in der vorliegenden Fassung vom April 2025 gebilligt.
  2. Die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt, und die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros berücksichtigt (siehe Abwägungstabellen).
  3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Lüssow“, mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen und über das zentrale Internetportal des Landes dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
  1. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB werden auf Grundlage der zuletzt geänderten Fassung des Baugesetzbuches durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 18,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 419, 453 und 455 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Lüssow.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Lüssow“ verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage ca. 580 m westlich der Ortslage Karow bzw. 680 m nördlich von Lüssow.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Lüssow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2025, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist vom

26.01.2026 bis einschließlich 06.03.2026

zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene öffentlich zugänglich gemacht.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten

montags und freitags

von 09:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr,

donnerstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungen nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

5.

Ergebnisbericht faunistische Erfassungen

6.

Verträglichkeitsuntersuchung zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2239-301

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

-

Die nächstgelegene Wohnnutzung liegt ca. 100 m nördlich, die Ortslagen Karow und Lüssow in 580 - 680 m Entfernung

-

Blendwirkungen und Lärmbelastungen können aufgrund reflexionsarmer Module, großer Abstände und geplanter Sichtschutzpflanzung ausgeschlossen werden.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit,

Begründung zum Punkt Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Intensiv genutzte Ackerflächen mit geringer ökologischer Wertigkeit; keine Schutzgebiete im Plangebiet

-

Gesetzlich geschütztes Kleingewässer und Gehölze bleiben erhalten; keine Überplanung von Schutzgebieten.

-

Vorkommen von Amphibien, Reptilien und Brutvögeln berücksichtigt; Bauzeitenregelung und Schutzmaßnahmen verhindern Beeinträchtigungen.

-

Landwirtschaftliche Nutzung bleibt weitgehend erhalten; zusätzliche Pflegeflächen und Wildkorridor fördern Artenvielfalt.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotoptypenkartierung,

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

Ergebnisbericht faunistische Erfassungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Nutzung intensiv bewirtschafteter Ackerflächen (ca. 15,9 ha); keine hochwertigen Böden betroffen.

-

Die geplante Bauweise (gerammte Unterkonstruktionen, keine flächige Versiegelung) minimiert Eingriffe in den Boden.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 15,9 ha und ist derzeit unversiegelt.

-

Dauerhafte Vollversiegelung nur ca. 697 m², Teilversiegelung ca. 217 m²; Bodenfunktionen bleiben weitgehend erhalten.

-

Bodenschonende Bauweise mit Rammfundamenten; landwirtschaftliche Nutzung bleibt zu über 90 % erhalten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche,

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Keine Grundwasserabsenkungen erforderlich; Niederschlagswasser kann weiterhin auf der Fläche versickern.

-

Wasserschutzgebiet: Lage vollständig innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebietes Warnow-Rostock; Schutzauflagen werden eingehalten.

-

Oberflächengewässer: Ein gesetzlich geschütztes Kleingewässer im Plangebiet bleibt erhalten; Abstand zu weiteren Gewässern (Mühlbach ca. 150 m) wird eingehalten.

-

Schutzmaßnahmen: Keine Stoffeinträge oder Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts; bodenschonende Bauweise und Versickerungskonzept sichern Wasserqualität.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

Begründung zum Punkt Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Warm-gemäßigtes Klima (Typ Cfb), keine sensiblen Klimabereiche betroffen.

-

Keine relevanten Luftschadstoffe durch Betrieb; Bauphase nur kurzzeitige Staub- und Lärmemissionen.

-

Beitrag zum Klimaschutz durch erneuerbare Energie; Verschattung reduziert Verdunstung und stabilisiert Bodenfeuchte.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Vorhaben liegt in einer reliefierten Agrarlandschaft; Einsehbarkeit durch Gehölzstrukturen und Geländeform stark gemindert.

-

Mindestabstand zu Ortslagen (≥ 580 m) und Sichtschutzpflanzungen reduzieren optische Beeinträchtigungen.

-

Landschaftsbildräume im Umfeld haben hohe Bedeutung, jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben; Eigenart der Kulturlandschaft bleibt erhalten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Baudenkmale: Im Plangebiet sind keine eingetragenen Baudenkmale vorhanden; keine Beeinträchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden.

-

Bodendenkmale: Verdachtsflächen für Bodendenkmale vorhanden; bei Erdarbeiten gilt Meldepflicht an die Denkmalschutzbehörde gemäß Denkmalschutzgesetz M-V.

-

Weitere Sachgüter: keine Beeinträchtigung von Kulturgütern oder sonstigen Sachwerten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,

Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Im Plangebiet selbst keine Schutzgebiete; nächstgelegenes FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ ca. 100–150 m östlich entlang des Mühlbachs.

-

Keine Überplanung oder direkte Inanspruchnahme von Schutzgebieten; Abstand und Pufferzonen werden eingehalten.

-

Erhaltungsziele des FFH-Gebiets werden nicht beeinträchtigt; keine erheblichen Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete.

-

Schutz des Kleingewässers im Plangebiet, Bauzeitenregelungen und ökologische Begleitung sichern die Verträglichkeit.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete,

Verträglichkeitsuntersuchung zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2239-301

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Lüssow“ vorzugsweise elektronisch an j.neugebauer@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Frau Neugebauer, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf Grundlage der zuletzt geänderten Fassung des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

Lüssow, 07.01.2026

Silvio Bothe

Bürgermeister

Siegel