| Drucksachen-nummer | Beschluss | ||
| Öffentlicher Teil | |||
| 12/23 | Die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mühl Rosin wird beschlossen. | ||
| 13/23 | Die Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühl Rosin wird beschlossen. | ||
| 14/23 | Die Gemeindevertretung stimmt der Durchführung der Maßnahme „Erneuerung der Nebelbrücke in Kirch Rosin“ zu. Die Gemeinde Mühl Rosin verpflichtet sich, den erforderlichen Eigenmittelanteil in Höhe von 153.115,0 € bereitzustellen. | ||
| 15/23 | Die Gemeinde Mühl Rosin erteilt mit Wirkung zum 01.07.2023 für die Laufzeit von einem Jahr das Einvernehmen zu den Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der Kindertagesstätte „Häschenschule am Mühlenbach“ Mühl Rosin, gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztags-Betreuung | ||
| - | Krippe | 1.541,44 € |
| - | Kindergarten | 692,28 € |
| - | Hort | 382,99 €. |
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| Nicht öffentlicher Teil | |||
| 16/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die vorzeitige Verlängerung eines Pachtvertrages. | ||
| 17/23 | Die Gemeindeverträge stimmt der Änderung des Beschluss DS-Nr. 04/23 zu. | ||