Flurneuordnungsverfahren: „Lohmen“
Landkreis Rostock, Gemeinden Lohmen und Klein Upahl
Az.: 30a/5433.3-72-31291
Öffentliche Bekanntmachung
Im Flurneuordnungsverfahren „Lohmen“ erfolgt hiermit gemäß § 59 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit §§ 32, 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) mit späteren Änderungen die Bekanntgabe des Flurneuordnungsplanes mit geänderter Wertermittlung und die Ladung zum Erläuterungs- und zum Anhörungstermin.
Jedem Teilnehmer wird rechtzeitig vor o.g. Terminen ein Auszug aus dem Flurneuordnungsplan mit geänderter Wertermittlung zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Die Auslegung und individuelle Erläuterung der Unterlagen des Flurneuordnungsplanes mit geänderter Wertermittlung erfolgen
bei der NBS Landentwicklung GmbH, 18273 Güstrow, Spaldingsplatz 12.
Eine Terminabstimmung unter 03843/7204-18 oder gabriela.kloetzer@nbs-guestrow.de ist zu empfehlen.
Der Erläuterungstermin zur Bekanntgabe des Flurneuordnungsplanes mit geänderter Wertermittlung findet am
in der Dorfbegegnungsstätte „Alter Tanzsaal“, 18276 Lohmen, Dorfstr. 23
statt.
Die Beteiligten können in den o.g. Terminen und während der Auslegung gegen die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung Einwendungen vorbringen. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung gemäß §32 (3) FlurbG festgestellt und öffentlich bekannt gemacht. Widersprüche gegen die geänderte Wertermittlung sind 1 Monat nach öffentlicher Bekanntgabe der Feststellung der geänderten Ergebnisse der Wertermittlung einzulegen.
Den Beteiligten wird auf Wunsch die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert, dazu ist bis zum 18.10.2024 mit der NBS Landentwicklung GmbH ein Termin abzustimmen.
Der Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurneuordnungsplanes ist auf
in der Dorfbegegnungsstätte „Alter Tanzsaal“, 18276 Lohmen, Dorfstr. 23
festgesetzt, zu dem alle Beteiligten geladen werden.
Beteiligte sind:
| a) | als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke, |
| b) | als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken. |
Ich weise darauf hin, dass im Anhörungstermin keine Erläuterungen mehr erfolgen können und dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurneuordnungsplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin vorgebracht werden müssen (§ 59 FlurbG).
Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sein (auch Ehepartner), kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, dazu ist der zugestellte Vollmachtsvordruck zu verwenden oder bei der NBS Landentwicklung GmbH anzufordern.
Bützow, den 01.08.2024