Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom 24.07.2025 DS-Nr. 16/25 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Grüne Aue“ der Gemeinde Gülzow-Prüzen und über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Grüne Aue“ umfasst 145,6 ha in der Gemarkung Wilhelminenhof, Flur 1, Flurstücke 47/31 (anteilig), 63 (anteilig), 64, 71, 100/4 (anteilig), 111, 114, 117 (anteilig), 119, 123, 129/1, 130, und ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt abgebildet. Das Plangebiet liegt südlich und westlich der Ortslage Wilhelminenhof, ca. 800 m östlich/südöstlich von Gülzow und 1 km westlich von Parum (siehe Anlage).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Grüne Aue“, die Begründung inklusive Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (als Teil des Umweltberichts und Artenschutzfachbeitrag), Zusammenfassende Erklärung und Abwägungstabelle sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen werden im Zeitraum vom
02.10.2025 bis einschließlich 02.11.2025
im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar sein.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten
| montags und freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 bis 18:00 Uhr, |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 bis 16:00 Uhr |
im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen vor (Stand Juli 2025):
| 1. | Alternativenprüfung des Standorts (Begründung, Abschnitt 14): | |
| - | Beurteilung der Eignung des Standorts unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Flächenverfügbarkeit, geringer Bodenqualität (durchschnittlich 37,95 Bodenpunkte), guter Erschließung, minimaler Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und geringem naturschutzfachlichem Wert. |
| 2. | Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB, 12.01. - 16.02.2024): | |
| - | Aussagen zu Schutzgütern (Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft, Klima, Boden, Wald), Immissionsschutz, Naturschutz (Biotopschutz, Artenschutz, Schutzgebiete), Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie Landwirtschaft. |
| 3. | Umweltbericht (Teil der Begründung, Abschnitte 5.3, 6, 7, 8, 9, 11): | |
| - | Flora und Fauna: Erfassung von Biotoptypen, Brutvögeln, Amphibien, Fledermäusen; Minimierung von Eingriffen durch Abstände (10 m zu Gewässer-/Gehölzbiotopen, 30 m zu Waldflächen) und einen 45 m breiten Wildtierkorridor. |
| - | Wasser: Verzicht auf Pestizide/Dünger zur Unterstützung der WRRL (Grundwasserkörper WP_WA_6_16), minimale Versiegelung (<1 %), Schutzmaßnahmen in der Bauphase (§ 40 AwSV). |
| - | Klima und Luft: Emissionsfreier Betrieb, keine Lärm-/Staub-/Geruchsbeeinträchtigungen, blendarme Module zur Minimierung von Reflexionen. |
| - | Boden: Bodenschutzkonzept, bodenkundliche Baubegleitung (BBB), Rückbau zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung. |
| - | Schutzgebiete: Ausschluss des Vogelschutzgebiets (SPA DE 2137-401), Abstände zum FFH-Gebiet (DE 2239-301). |
| - | Mensch und Gesundheit: Keine Beeinträchtigung der Bevölkerung, da keine Freizeitflächen betroffen; Blendgutachten für Verkehrssicherheit. |
| - | Kulturgüter: Nachrichtliche Übernahme von Bodendenkmalen, fachgerechte Bergung vor Erdarbeiten. |
| 4. | Artenschutzfachbeitrag (Stand Juli 2025): | |
| - | Bewertung möglicher Beeinträchtigungen geschützter Tierarten (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Brutvögel) und Biotope; Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen. |
| 5. | FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Stand Juli 2025, enthalten im Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag: | |
| - | Prüfung potenzieller Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Nebeltal“ (DE 2239-301); keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele durch Entfernung der Teilfläche SO 1 und Einhaltung von Abständen. |
| • | Alternativenprüfung: Standortwahl basierend auf geringer Bodenqualität (37,95 Bodenpunkte), guter Netzanschluss (E.DIS/WEMAG), minimaler Landschaftsbeeinträchtigung durch umgebende Gehölze, keine Schutzgebiete im Geltungsbereich. |
| • | Stellungnahmen: Berücksichtigung von TÖB-Anforderungen (z. B. Naturschutz: Entfernung SO 1, Abstände zu Biotopen; Wasserschutz: WRRL-Maßnahmen, Niederschlagswasserversickerung; Bodenschutz: Bodenschutzkonzept, Rückbau; Immissionsschutz: Blendgutachten). |
| • | Umweltbericht: Detaillierte Analyse von Flora/Fauna, Wasser, Klima, Boden, Schutzgebieten, Kulturgütern; zeitliche Befristung (30 Jahre) und Rückbau zur Sicherung der FNP-Konformität. |
| • | Artenschutz und FFH-Prüfung: Schutzmaßnahmen für Arten/Biotope, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten. |
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (ca. 180 MWp) zur Förderung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse (§ 2 EEG 2023).
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum beabsichtigten Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Grüne Aue vorzugsweise elektronisch an j.neugebauer@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Frau Neugebauer, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf Grundlage der zuletzt geänderten Fassung des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Gülzow-Prüzen, 01.10.2025
Dagmar Kainz |
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Bürgermeisterin | Siegel |