Amt Güstrow-Land
- Der Amtsvorsteher -
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe. Regelungen ergeben sich höchstens aus der Nutzungsart des Wohngebietes (BauNVO i.V.m. TA-Lärm) und den Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) sowie einer möglichen Hausordnung (Mietrecht).
Nach gängiger Meinung haben sich aber folgende Werte zur groben Orientierung etabliert. Mittagsruhe gilt meist von 13 Uhr bis 15 Uhr. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Eine Gefahrenabwehrverordnung, die abweichende Regelungen treffen könnte, gibt es für das Amt Güstrow-Land noch nicht.