Das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, gibt bekannt, dass für die Straßenbaumaßnahme
L 11 OD Reimershagen
die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Es ist geplant auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 StrWG M-V zu verzichten.
Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um den Ausbau der Ortsdurchfahrt Reimershagen
Diese ist von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 StrWG M-V,
| a) | wenn öffentlich-rechtliche Beziehungen nicht zu regeln sind oder |
| b) | wenn die erforderliche öffentlich-rechtliche Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zustimmung erteilt ist oder |
| c) | in den Fällen des § 48 Abs. 4 und § 68. |
Die Bauunterlagen liegen vom 19.11. - 17.12.2025 im
| Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund | |
| während der Dienstzeiten | |
| Montag bis Donnerstag | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr - 14:00 Uhr |
| um telefonische Vereinbarung unter 0385/588 82-000 wird gebeten | |
| und | |
| Amt Güstrow Land | |
| Haselstraße 4 | |
| Raum 205, 2. Obergeschoss | |
| 18273 Güstrow | |
| während der Dienstzeiten | |
| Montag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
zur Einsichtnahme aus.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis zum 07.01.2026, beim Straßenbauamt Stralsund oder Amt Güstrow Land Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang oder das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.