| Drucksachen-nummer | Beschluss |
| Öffentlicher Teil | |
| 12/23 | Die Gemeindevertretung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen Nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag: Errichtung Feuerwehrgebäude in der Gemarkung Glasewitz, Flur 3, Flurstücke 25 und 26, zu erteilen. |
| 13/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die Genehmigung der Beschaffung eines Stromerzeugers nach DIN 14685-1:2011 für die FFw Glasewitz in Höhe von 5.396,65 €/Brutto. |
| 14/23 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen. |
| 15/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Glasewitz“ der Gemeinde Glasewitz im Regelverfahren für den Geltungsbereich westlich der Ortslage Glasewitz, innerhalb der Gemarkung Glasewitz, Flur 1, Flurstücke 14/4, 15/16 und 19. |
| 16/23 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Bauleistung für die Fassadenarbeiten am Gemeindezentrum zum Angebotspreis von 17.773,14 € an die Firma Schuller Bau GmbH, Dorfstraße 13, 18276 Reimershagen zu vergeben. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden aus dem Teilhaushalt I beglichen. |
| 17/23 | Das Nachtragsangebot Variante 1 für die Hangsicherung im Vorhaben „Sanierung der Kindertagesstätte „Eulennest“ in Glasewitz der Firma Schuller Bau GmbH, Dorfstraße 13, 18276 Reimershagen, zum Nachtragsangebotspreis von 7.055,57 € wird bestätigt. Die überplanmäßigen Ausgaben werden aus dem Teilhaushalt III beglichen |