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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Notvorstand der Jagdgenossenschaft Gutow lädt alle zu ihr gehörenden Jagdgenossen zur nächsten Vollversammlung ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Gutow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Termin:

12.01.2024

Uhrzeit:

18.00 Uhr

Ort:

Mühlenzimmer

Goldberger Straße 12, 18276 Gutow

Tagesordnung
  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Billigung der Tagesordnung

  2. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen

  3. Neuwahl des Vorstandes

  4. Beschlussfassung zur Entlastung des Notvorstandes

  5. Bericht des Jagdvorstehers

  6. Bericht des Kassenwartes

  7. Entlastung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Gutow

  8. Sonstiges

Hinweise an die Jagdgenossen:

Zur Auszahlung der Jagdpachten und bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind aktuelle Liegenschaftsnachweise vorzuweisen. Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt.

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.

Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.

Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.

Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht

muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

gez. Rita Burchard
Bürgermeisterin, handelnd als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Gutow