Das Amt Güstrow-Land schreibt für die Gemeinde Reimershagen folgendes mit einem Mehrfamilienhaus und Nebengebäuden bebautem Grundstück zum Verkauf aus:
Gemarkung Kirch Kogel
Flur 2
Flurstück 37
5.500 m²
Mindestgebot: 50.000 €
Auf Folgendes wird hingewiesen:
das sanierungsbedürftige Mehrfamilienhaus verfügt über 3 Wohneinheiten und ist leerstehend
das Grundstück liegt teilweise im Verfahrensgebiet der Innenbereichssatzung Reimershagen Ortsteil Kirch Kogel Nr. 1
ein Verkehrswertgutachten (Stichtag 22.03.2023) liegt vor
alle Vertragsdurchführungskosten (Notar u.a.) trägt der Käufer
es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal 500.000 € gewährt
die Ausschreibung stellt keine Ausschreibung nach VOB/UVgO dar
alle notwendigen Unterlagen sind im Amt, unter vorheriger Terminabsprache, einsehbar
Die Ausschreibung wird am 01.12.2023 eröffnet. Gebote können innerhalb einer Frist bis zum 29.02.2024 abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Poststempel. Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 50.000,00 € (Mindestgebot) betragen muss, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen! Ausschreibung Grundstück in Kirch Kogel, 22, 22A, 22B“ an das Amt Güstrow-Land, SB Liegenschaften, Haselstraße 4 in 18273 Güstrow, zu richten. Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Reimershagen die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer Kaufinteressent einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.
Die Gemeinde Reimershagen behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Güstrow, 01.12.2023
Kontakt: Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt – Abt. Liegenschaften, Haselstraße 4, 18273 Güstrow
Ansprechpartner: Frau Schießl, Telefon: 03843/69 33 33, E-Mail: b.schiessl@amt-guestrow-land.de
Die Ausschreibung ist auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land: www.amt-guestrow-land.de/Bekanntgaben Bau- und Ordnungsamt/Bekanntgaben Liegenschaften einsehbar!