| Drucksachen-nummer | Beschluss |
| Öffentlicher Teil | |
| 21/23 | Die Gemeindevertretung Mistorf beschließt, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen. |
| 22/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Goldewin-Reeckmann“ der Gemeinde Mistorf im Regelverfahren für den in der Nähe der Ortslage Goldewin innerhalb der Gemarkung Goldewin, Flur 4, Teilflächen aus den Flurstücken 4 und 6. |
| 23/23 | Die Gemeindevertretung Mistorf beschließt, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an den Bestands-Windkraftanlagen mit der ENERTRAG Windfeld Mecklenburger Schweiz III GmbH & Co. KG, vertreten durch die ENERTRAG Windfeld Verwaltungsgesellschaft mbH, geschäftsansässig in 17291 Dauerthal, Gut Dauerthal, zuzustimmen. |
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| Nicht öffentlicher Teil | |
| 24/23 | Die Gemeindevertretung beschließt eine Änderungsvereinbarung zu einem Nutzungsvertrag anzunehmen. |
| 25/23 | Die Gemeindevertretung beschließt einem Gestattungsvertrag zuzustimmen. |