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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Überarbeitung des Lärmaktionsplanes für den Ortsteil Kuhs der Gemeinde Kuhs

Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR) wurden zum 30.06.2012 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten erstellt.

Diese Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert.

Auf der Basis dieser strategischen Lärmkarten ist die Gemeinde nach § 47d BlmSchG in der Pflicht, bei erheblichen Konflikten und hoher Lärmbetroffenheit einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Im Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu prüfen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit festzuschreiben sowie ruhige Gebiete zu schützen.

Da die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 25.07.2013 einen Lärmaktionsplan für den Ortsteil Kuhs gefasst hat, war dieser zu überarbeiten oder zu ergänzen.

Der überarbeitete Lärmaktionsplan ist für alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit

vom 04.12.2024 bis 03.01.2025 im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4 in 18273 Güstrow, Zimmer 002

zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:

montags

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

dienstags

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

donnerstags

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

freitags

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

sowie im Internet unter

https://www.amt-guestrow-land.de/images/Bekanntmachungen/2024/LaermaktionsplanKuhspdf.pdf

einsehbar.

Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Lärmaktionsplan können schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsvorsteher des Amtes Güstrow-Land vorgebracht werden.