Titel Logo
Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 12/2024
Anschrift
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Wahlhelfer/-innen für die Bundestagswahl gesucht

Amt Güstrow-Land

- Der Amtsvorsteher -

Gemeindewahlbehörde

Wahlhelfer/-innen für die Bundestagswahl gesucht

Für die Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden wird, werden für die Besetzung der Wahlvorstände in den amtsangehörigen Gemeinden sowie eines Briefwahlvorstandes für alle amtsangehörigen Gemeinden ehrenamtliche Wahlhelfer/ -innen gesucht. Meldungen von Parteien, Wählergruppen und weiteren Interessenten werden erbeten bis zum 15.12.2024 beim

Amt Güstrow-Land

Haselstraße 4

18273 Güstrow

auch telefonisch unter: 03843/693324 (Frau Mickschat)

und per E-Mail an: m.mickschat@amt-guestrow-land.de

Wie bereits bei vergangenen Wahlen hoffe ich auf Ihre Unterstützung.

Nach § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetztes dürfen Wahlbewerber/-innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter/-innen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Die Übernahme dieser Tätigkeit dürfen ablehnen,

  1. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, der Bundesregierung, der Landesregierung oder des Landtages,
  2. im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben, und
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familien die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert oder dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Dr. Blau
Amtsvorsteher