Amt Güstrow-Land
- Der Amtsvorsteher -
Gemeindewahlbehörde
Für die Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden wird, werden für die Besetzung der Wahlvorstände in den amtsangehörigen Gemeinden sowie eines Briefwahlvorstandes für alle amtsangehörigen Gemeinden ehrenamtliche Wahlhelfer/ -innen gesucht. Meldungen von Parteien, Wählergruppen und weiteren Interessenten werden erbeten bis zum 15.12.2024 beim
Amt Güstrow-Land
Haselstraße 4
18273 Güstrow
auch telefonisch unter: 03843/693324 (Frau Mickschat)
und per E-Mail an: m.mickschat@amt-guestrow-land.de
Wie bereits bei vergangenen Wahlen hoffe ich auf Ihre Unterstützung.
Nach § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetztes dürfen Wahlbewerber/-innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter/-innen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Die Übernahme dieser Tätigkeit dürfen ablehnen,
Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.