Der Notvorstand der Jagdgenossenschaft Mistorf-Goldewin lädt alle zu ihr gehörenden Jagdgenossen zur nächsten Vollversammlung ein.
Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mistorf-Goldewin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
| Termin: | Dienstag, den 09.12.2025 |
| Uhrzeit: | 16.00 Uhr |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus Mistorf |
| 1. | Begrüßung durch den Leitenden Verwaltungsbeamten als Notvorstand und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung / Bekanntmachung |
| 2. | Benennung einer schriftführenden Person |
| 3. | Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen |
| 4. | Neuwahl des Vorstandes |
| 5. | Beschlussfassung zur Entlastung des Notvorstandes |
| 6. | Schlusswort und Verabschiedung |
Zur Auszahlung der Jagdpachten und bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind aktuelle Liegenschaftsnachweise vorzuweisen. Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt.
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Bis zur Vollversammlung können noch Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes schriftlich beim Amt Güstrow-Land, - Leitender Verwaltungsbeamter -, handelnd als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Mistorf-Goldewin, Haselstraße 4, 18273 Güstrow, eingereicht oder mündlich in der Vollversammlung vorgetragen werden.