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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohmen

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Lohmen vom 19.12.2022 DS-Nr. 18/22 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarenergieprojekt Lohmen“ der Gemeinde Lohmen.

1.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: - siehe Abwägungsprotokoll -

Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor.

2.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 "Solarenergieprojekt Lohmen" der Gemeinde Lohmen und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt.

3.

Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 14 „Solarenergieprojekt Lohmen“ und der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

4.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen einzustellen und über ein zentrales Internetprotal des Landes zugänglich zu machen.

Der Bebauungsplan Nr. 14 „Solarenergieprojekt Lohmen“ der Gemeinde Lohmen und die Begründung sind im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow

montags und freitags

von 09:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr und

donnerstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

in der Zeit vom 12.01.2023 bis 13.02.2023 im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss einzusehen. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.

Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum vorliegenden Satzungsentwurf bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarenergieprojekt Lohmen“ der Gemeinde Lohmen unberücksichtigt bleiben sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Eine digitale Einsichtnahme der Satzung mit der Begründung ist im Internet, in der Zeit der öffentlichen Auslegung, über die Homepage des Amtes Güstrow-Land unter dem Pfad www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte möglich.

Lohmen, 04.01.2023

Bernd Dikau

Siegel

Bürgermeister