Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffen/Schöffinnen und Jugendschöffen/Jugendschöffinnen für die Wahlperiode 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 statt.
Alle 5 Jahre stellen die Gemeinden für die Schöffen/Schöffinnen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen/Jugendschöffinnen sog. Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen/Schöffinnen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt.
Schöffe/Schöffin kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Vorstrafen, Insolvenz usw.) schließen von dem Amt aus. Der Gewählte/die Gewählte muss das Amt annehmen.
Schöffen/Schöffinnen werden in Strafsachen erster Instanz bei den Amts- und Landgerichten sowie den Berufungsverfahren beim Landgericht tätig. Es sind jeweils zwei Schöffen/Schöffinnen im Einsatz; dazu kommen je nach Spruchkörper ein, zwei oder drei Berufsrichter/innen.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt Treue zur Verfassung, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit - und wegen des mitunter anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Vorschläge müssen bis zum 01. Mai 2023 erfolgen.
Entsprechende Beschlussfassungen über geeignete Personen als Erwachsenenschöffen/ Erwachsenenschöffinnen sind also in den Gemeindevertretungen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt notwendig.
Die vorgeschlagenen Personen können sowohl von den in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien oder Wählergruppen als auch von anderen Stellen wie Arbeitnehmer-, Arbeitgeberverbänden, Bürgervereinen, Organisationen aus der kirchlichen und sozialen Arbeit benannt werden, auch Selbstbewerbungen sind möglich.
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen können sich beim Amt Güstrow-Land persönlich, schriftlich oder telefonisch unter 03843 693324 bewerben.
Sie können sich aber auch an ihre Bürgermeister/innen wenden.
Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind an den Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Rostock zu richten, Tel.: 03843 755-0.
Amt Güstrow-Land
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