Das Amt Güstrow-Land schreibt für die Gemeinde Reimershagen folgendes Grundstück zum Verkauf aus:
Gemarkung Kirch Kogel
Flur 2
Flurstück 13
2.900 m²
Entsprechend der Abrundungssatzung der Gemeinde Reimershagen für den Ortsteil Kirch Kogel liegt das betreffende Grundstück teilweise im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
Auf Folgendes wird hingewiesen: | |
| - | die Festlegungen der vorgenannten Satzung sind entsprechend einzuhalten |
| - | es liegt ein Vorbescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock vor: demnach ist die Bebauung mit einem EFH zulässig |
| - | auf dem Grundstück befindet sich ein Teil des Feuerlöschteiches der Gemeinde; die Feuerlöschentnahmestelle soll erhalten bleiben und durch eine Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde im Grundbuch gesichert werden |
| - | die Gemeinde weist außerdem darauf hin, dass sich Reste von Fundamenten bzw. Betonteilen im Boden befinden können |
| - | es gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Übergabe des Grundstücks |
| - | Verkehrswertgutachten vom 03.12.2021 liegt vor |
| - | alle Vertragsdurchführungskosten (Notar u. a.) trägt der Käufer |
| - | es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal 500.000 € gewährt |
| - | ie Ausschreibung stellt keine Ausschreibung nach VOB/UVgO dar |
| - | alle notwendigen Unterlagen sind im Amt, unter vorheriger Terminabsprache, einsehbar |
Die Ausschreibung wird am 01.02.2023 eröffnet. Gebote können innerhalb einer Frist bis zum 30.04.2023 abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Poststempel. Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 10,35 €/m² (Mindestgebot) betragen muss, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen! Ausschreibung Grundstück in Kirch Kogel“ an das Amt Güstrow-Land, SB Liegenschaften, Haselstraße 4 in 18273 Güstrow, zu richten. Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Reimershagen die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer Kaufinteressent einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.
Die Gemeinde Reimershagen behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Güstrow, 31.01.2023
Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt - Abt. Liegenschaften, Haselstraße 4, 18273 Güstrow
Frau Schießl, Telefon: 03843 693333,
E-Mail: b.schiessl@amt-guestrow-land.de
Die Ausschreibung ist auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land: www.amt-guestrow-land.de/Bekanntmachungen/Liegenschaften einsehbar!