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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Upahl

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Klein Upahl vom 26.09.2023 und nach Anzeige bei der Rechtsauf-sichtsbehörde folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Klein Upahl vom 09.09.2009, zuletzt geändert am 02.07.2020, wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 „Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner“ Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei grundsätzlich nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Hiervon kann im Interesse einer größtmöglichen Bürgerbeteiligung abgewichen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Klein Upahl, den 18.10.2023

Bornemann
Bürgermeisterin
Hinweis:

Die am 26.09.2023 beschlossene Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Upahl, ausgefertigt am 18.10.2023, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 15.01.2024 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.