Amt Güstrow-Land
- Der Amtsvorsteher -
Gemeindewahlbehörde
Für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 werden für die Besetzung der Wahlvorstände in den amtsangehörigen Gemeinden sowie von Briefwahlvorständen ehrenamtliche Wahlhelfer*innen gesucht. Meldungen von Parteien, Wählergruppen und weiteren Interessenten werden erbeten bis zum 15.03.2024 beim
Amt Güstrow-Land
Haselstraße 4
18273 Güstrow
auch telefonisch unter: 03843/693324 (Frau Mickschat)
und per E-Mail an: m.mickschat@amt-guestrow-land.de
Wie bereits bei vergangenen Wahlen hoffe ich auf Ihre Unterstützung.
Nach § 7 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V dürfen Wahlbewerber*innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter*innen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
| Die Übernahme dieser Tätigkeit dürfen ablehnen, | |
| 1. | Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung, |
| 2. | im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind, |
| 3. | Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, und |
| 4. | Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind. |
Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.