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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlhelfer*innen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 gesucht

Amt Güstrow-Land

- Der Amtsvorsteher -

Gemeindewahlbehörde

Wahlhelfer*innen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 gesucht

Für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 werden für die Besetzung der Wahlvorstände in den amtsangehörigen Gemeinden sowie von Briefwahlvorständen ehrenamtliche Wahlhelfer*innen gesucht. Meldungen von Parteien, Wählergruppen und weiteren Interessenten werden erbeten bis zum 15.03.2024 beim

Amt Güstrow-Land

Haselstraße 4

18273 Güstrow

auch telefonisch unter: 03843/693324 (Frau Mickschat)

und per E-Mail an: m.mickschat@amt-guestrow-land.de

Wie bereits bei vergangenen Wahlen hoffe ich auf Ihre Unterstützung.

Nach § 7 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V dürfen Wahlbewerber*innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter*innen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Die Übernahme dieser Tätigkeit dürfen ablehnen,

1.

Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,

2.

im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,

3.

Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, und

4.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Dr. Blau
Amtsvorsteher