Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband
Güstrow-Bützow-Sternberg
Am Heidekamp 9, 18246 Bützow
Im Jahr 2026 wird der WAZ insgesamt 9,9 Mio. EUR in die Anlagen und Netze der zentralen Ver- und Entsorgung investieren. Im Bereich Trinkwasser steht die Netzsanierung in Kritzkow sowie Investitionsmaßnahmen in die Trinkwassernetze von Lüssow, Krakow am See, Gnemern und Oettelin im Vordergrund. In Kritzkow werden außerdem das Schmutz- sowie das Niederschlagswassernetz ertüchtigt. Gleiches gilt für den Andreassteig in Bützow, wo ebenfalls die Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasserleitungen erneuert werden. Weitere umfangreiche Maßnahmen im Abwasserbereich sind in Diekhof und Lüssow geplant.
Ab dem 01.01.2026 passt der WAZ zudem die Gebühren an. Diese werden bei der zentralen Ver- und -entsorgung erhöht, bei Niederschlagswasser und der dezentralen Entsorgung hingegen gesenkt. Dies hat die Verbandsversammlung auf ihrer Sitzung am 10.12.2025 beschlossen. Hauptgrund für die Erhöhungen im zentralen Bereich sind die festgestellten Gebührenunterdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024. In dieser Zeit hielt der WAZ die Gebühren trotz erheblicher Kostensteigerungen im Bau- und Energiebereich, bei den Finanzierungskosten und den Löhnen stabil. Diese Defizite muss der WAZ laut Gesetz bis Ende 2027 über höhere Gebühren ausgleichen. Aber auch höhere Investitionsbedarfe und verschärfte Umweltstandards bei den wasserwirtschaftlichen Anlagen sind Grund für die Gebührenanpassungen.
Im Trinkwasserbereich wird daher die Mengengebühr um 14 Cent auf brutto 2,77 EUR pro m³ sowie die monatliche Grundgebühr um 4,28 EUR auf 21,40 EUR bei der Standard-Zählergröße Q3 4,0 angehoben. Im zentralen Schmutzwasserbereich steigt die Mengengebühr um 41 Cent auf 3,61 EUR pro m³ und die monatliche Grundgebühr um 3,40 EUR auf 18,40 EUR je Wohneinheit. Für einen 4-Personen-Haushalt eines zentral angeschlossenen Einfamilienhauses mit einem Durchschnittsverbrauch von 120 m³ steigt die monatliche Gebührenbelastung für Trink- und Schmutzwasser zusammen damit um insgesamt 13,18 EUR.
Im Bereich der dezentralen Entsorgung kann dagegen die Mengengebühr bei den abflusslosen Sammelgruben um 37 Cent auf 13,88 EUR je m³ verbrauchten Trinkwassers und bei den Grundstückskläranlagen um 3,86 EUR auf 35,71 EUR je abgefahrenen Kubikmeter Abwasser- / Schlammgemisches bei gleichbleibender Grundgebühr gesenkt werden. Auch die Niederschlagswassergebühr sinkt um 21 Cent auf 0,93 EUR je m² angeschlossener Fläche.