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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung Wahlleitung Notwendigkeit Neuwahl BGM Glasewitz


Amt Güstrow-Land

- Der Gemeindewahlleiter -

Haselstraße 4

18273 Güstrow

Feststellung der Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Gemeinde Glasewitz gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V

Der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Glasewitz, Herr Gert-Michael Kayatz, hat seinen Rücktritt als Bürgermeister zum 04.01.2026, 24:00 Uhr erklärt.

Gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V stelle ich, als Wahlleitung fest, dass die Notwendigkeit der Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V besteht.

06.01.2026