Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung Wahlleitung Notwendigkeit Neuwahl BGM Glasewitz
Amt Güstrow-Land
- Der Gemeindewahlleiter -
Haselstraße 4
18273 Güstrow
Feststellung der Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Gemeinde Glasewitz gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V
Der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Glasewitz, Herr Gert-Michael Kayatz, hat seinen Rücktritt als Bürgermeister zum 04.01.2026, 24:00 Uhr erklärt.
Gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V stelle ich, als Wahlleitung fest, dass die Notwendigkeit der Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V besteht.
06.01.2026