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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Schwiesow über die Erhebung einer Hundesteuer

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Groß Schwiesow vom 06.02.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Schwiesow

über die Erhebung einer Hundesteuer

Die Satzung der Gemeinde Groß Schwiesow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 11.09.2007, zuletzt geändert am 09.12.2021, wird wie folgt geändert:

1.

§ 1 Absatz 2 - „Steuergegenstand“ - erhält folgende Fassung:

(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Geregelt ist dies in § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO vom 11.07.2022).

§ 12 Übergangsvorschrift der HundehVO vom 11.07.2022 findet Anwendung.

Artikel 2

§ 15

In-Kraft-Treten

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Groß Schwiesow, den 10.02.2023

Hinweis:

Die am 06.02.2023 beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Schwiesow über die Erhebung einer Hundesteuer, ausgefertigt am 10.02.2023, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 10.02.2023 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.