Das Amt Güstrow-Land schreibt für die Gemeinde Gülzow-Prüzen folgendes unbebautes Grundstück zum Verkauf aus:
Gemarkung Tieplitz
Flur 1
Teilfläche aus Flurstück 1/13
ca. 750 m²
Entsprechend der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen für den Ortsteil Tieplitz liegt die betreffende Grundstücksteilfläche im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
| Auf Folgendes wird hingewiesen: | |
| - | die Auflagen der vorgenannten Satzung sind entsprechend einzuhalten |
| - | bei der Vorbereitung einer evtl. Bebauung sind die Hinweise lt. Vorbescheid vom 02.02.2022 zu beachten (notwendige Unterlagen sind im Amt, unter vorheriger Terminabsprache, einsehbar) |
| - | für unvermeidbar zur Rodung vorgesehene Gehölze besteht eine Kompensationspflicht mit Kostenübernahme |
| - | auf dem Grundstück lastet eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 10/3 der Flur 1, Gemarkung Tieplitz; die Übernahme dieser Dienstbarkeit ist zwingend |
| - | die Vermessung des Grundstücks muss noch erfolgen |
| - | alle Vertragsdurchführungskosten (Vermessung, Notar u. a.) trägt der Käufer |
| - | es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal 500.000 € gewährt |
| - | die Ausschreibung stellt keine Ausschreibung nach VOB/UVgO dar |
Die Ausschreibung wird am 01.01.2023 eröffnet. Gebote können innerhalb einer Frist bis zum 31.03.2023 abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Poststempel. Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 26,70 €/m² (Mindestgebot) betragen muss, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen! Ausschreibung Grundstück in Tieplitz“ an das Amt Güstrow-Land, SB Liegenschaften, Haselstraße 4 in 18273 Güstrow, zu richten. Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Gülzow-Prüzen die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer Kaufinteressent einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.
Die Gemeinde Gülzow-Prüzen behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Güstrow, 31.12.2022
Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt - Abt. Liegenschaften, Haselstraße 4, 18273 Güstrow
Frau Schießl, Telefon: 03843 693333,
E-Mail: b.schiessl@amt-guestrow-land.de
Die Ausschreibung ist auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land: www.amt-guestrow-land.de/Bekanntmachungen/Liegenschaften einsehbar!