Der Amtsausschuss des Amtes Güstrow-Land hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Jahresabschluss 2021 mit Beschluss-Nr. 01/23 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung mit Beschluss Nr. 02/23 auf der Grundlage eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 des Amtes Güstrow-Land (Jahresrechnung 2021, der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.02.2023 und der abschließende Prüfvermerk) wird gemäß § 144 Abs. 1 in Verbindung mit § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land (www.amt-guestrow-land.de) unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Güstrow, den 08.02.2023