Finanzamt Güstrow
Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Güstrow wird innerhalb des Zeitraums 2023/2024 die Bodenschätzungsergebnisse von 1937/1938 der Gemeinde Groß Schwiesow in den o. g. Gemarkungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz überprüfen.
Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für den Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen z. B. Aufgrabungen, zuzulassen.
gez. Engel StAR