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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimershagen

Der von der Gemeindevertretung Reimershagen in der Sitzung am 10.10.2022 aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Rum Kogel“ der Gemeinde Reimershagen im Regelverfahren (DS-Nr. 20/22) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen.

Mit diesem Bebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Reimershagen die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage für die Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz auf zwei Standorte verteilte Flächen, die sich zum Zeitpunkt des Planaufstellungsverfahrens im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und vollständig außerhalb der Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB befinden.

Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 56 ha betrifft die Flurstücke 156, 157, 159 sowie 161, 162 163, 164/1, 165 und 290 (jeweils teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Rum Kogel und gliedert sich in zwei Teilgeltungsbereiche, welche südlich der Ortschaft Rum Kogel und östlich der Ortschaft Kirch Kogel liegen. (s. Lageplan).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes, seine Begründung mit Kartierbericht der Flora und Fauna (Umweltbericht) im Zeitraum vom

15.03.2024 bis zum 19.04.2024

im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte einsehbar sein.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten

montags und freitags

von 09:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr,

donnerstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Rum Kogel“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzugsweise elektronisch an j.neugebauer@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Frau Neugebauer, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Reimershagen, 06.03.2024

Jens Kupfer
Bürgermeister
Siegel