Titel Logo
Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Reimershagen

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Reimershagen vom 20.02.2024 DS-Nr. 03/24 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Photovoltaikanlage Kieswerk Groß Tessin“ der Gemeinde Reimershagen.

1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden mit folgendem Ergebnis

geprüft: - siehe Abwägungsprotokoll -

Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlage Kieswerk Groß Tessin“ der Gemeinde Reimershagen und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt.

3. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 7 „Photovoltaikanlage Kieswerk Groß Tessin“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich des Umweltberichts und den erstellten Fachgutachten sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen unter dem Pfad

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte zu veröffentlichen und die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Güstrow-Land.

4. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlage Kieswerk Groß Tessin“ der Gemeinde Reimershagen und die Begründung sowie das Ergebnis der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und das Blendgutachten werden im Zeitraum vom

15.03.2024 bis zum 19.04.2024

im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte einsehbar sein.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten

montags und freitags

von 09:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr,

donnerstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum beabsichtigten Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlage Kieswerk Groß Tessin“ vorzugsweise elektronisch an j.neugebauer@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Frau Neugebauer, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Reimershagen, 06.03.2024

Jens Kupfer
Siegel
Bürgermeister