Amt Güstrow-Land
- Der Wahlleiter -
Güstrow, 09.02.2026
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am
im Raum 202, 2. Obergeschoss, des Amtsgebäudes, Haselstraße 4, 18273 Güstrow, statt.
| 1. | Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin in der Gemeinde Glasewitz am 17.05.2026 und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung |
| Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. | |
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG) werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen und erhalten vor der Entscheidung des Wahlausschusses die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Hinweis:
Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes M-V einzutreten. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die genannten Voraussetzung vorliegt, legt der Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzungen vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Prüfung Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde des Landes M-V einholen. Die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichtet den Wahlausschuss über das Ergebnis ihrer Prüfung. Der Wahlausschuss hat dann über die Zulassung zu entscheiden. Bei Erfordernis tagt der Wahlausschuss am Dienstag, den 17.03.2026, 17:00 Uhr, im Konferenzraum des Amtsgebäudes, Haselstraße 4, 18273 Güstrow.