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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung der Jagdgenossenschaft Langensee zur Vollversammlung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Langensee lädt alle zu ihr gehörenden Mitglieder zu einer Vollversammlung ein.

Der Jagdgenossenschaft Langensee gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Langensee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Termin:

Dienstag, den 31. März 2026

Uhrzeit:

17:00 Uhr

Ort:

Sport- und Kulturtreff Gülzow

Seestr.10, OT Golzow, 18276 Gülzow-Prüzen

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

3.

Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen

4.

Bericht des Vorstandes

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Neuwahl des Vorstandes

7.

Beschlüsse zur Verwendung der Reinerträge aus der Jagdnutzung

8.

Beschlüsse zur Haushaltsplanung

9.

Verschiedenes

Hinweise an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft:

Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand spätestens zur Vollversammlung durch den Erwerber, z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges oder in anderer geeigneter Form, nachzuweisen.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.

Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.

Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.

Ein Mitglied der Jagdgenossenschaft darf nicht bei Angelegenheiten beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seiner Ehegattin oder seinem Ehegatten oder seiner Lebenspartnerin oder seinem Lebenspartner einen Vor- oder Nachteil bringen kann. Davon ausgenommen sind Abstimmungen über die Jagdverpachtung.

Boldebuck, den 12.Februar 2026

gez. Angela Hoffmann
gez. Prof. Dr. Rolf Olbrisch
Jagdvorsteherin der Jagdgenossenschaft Langensee
stellvertr. Jagdvorsteher