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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimershagen

Abbildung 1 Darstellung des Geltungsbereicnes (schwarz gestrichelt) und des Sondergebietes „Windenergienutzung" (orange gestreift), auf Grundlage der DTK25, unmaßstäblich

Abbildung 2 Darstellung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelt), des Sondergebietes, Windenergienutzung* (Orange gestreift) und der Siedlungsabstände auf Grundlage der OTK25 unmaßstäblich

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Reimershagen vom 11.11.2025 (DS/14/25/017) über die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für einen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Reimershagen.

1.

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für einen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Reimershagen.

Innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Anlage 1) soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ gemäß § 11 BauNVO festgelegt werden.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach den gesetzlichen Vorgaben von einem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro vorbereitet und durchgeführt.

4.

Die Gemeinde überträgt gemäß § 4 b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanungsverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB auf den Vorhabenträger. Dieser darf sich zur Erfüllung der Aufgabe eines in fachlicher sowie persönlicher Befähigung geeigneten Planungsbüros bedienen. Dieser muss die technischen Voraussetzungen zur Erstellung XPlanungskonformer Bauleitpläne/Flächennutzungspläne (XPlanGML muss mindestens in der XPlanung Version 5.2 erzeugt werden) vorweisen können.

5.

Die Kosten des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für einen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Reimershagen übernimmt der Vorhabenträger unabhängig von der Realisierung des Vorhabens. Zur Sicherung der Kostenübernahme sowie zur Regelung der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen wird zwischen der Gemeinde Reimershagen und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen.

6.

Es ist durch den Projektträger eine frühzeitige Infoveranstaltung in der Gemeinde durchzuführen.

Anlage 1

Reimershagen, 04.03.2026

Jens Kupfer

Siegel

Bürgermeister