Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Aktenzeichen: 5433.3-76-34248
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gemeinden Borkow, Dabel, Hohen Pritz und Mustin
Stadt Sternberg
Schwerin, 09.02.2026
für die Gemeinden Borkow, Dabel, Hohen Pritz, Mustin, Dobbertin, Lohnen und für die Stadt Sternberg
Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren Borkow mit folgender Feststellung abgeschlossen:
| 1. | Die Ausführung nach dem Flurneuordnungsplan ist bewirkt. |
| 2. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
| 3. | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. |
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren Borkow beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Flurneuordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt.
Das Flurneuordnungsverfahren Borkow ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung zu beenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.
Im Auftrag
Ausferigungsvermerk:
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.