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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnungsverfahren Borkow

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

-Flurneuordnungsbehörde-

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren Borkow

Aktenzeichen: 5433.3-76-34248

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinden Borkow, Dabel, Hohen Pritz und Mustin

Stadt Sternberg

Schwerin, 09.02.2026

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

für die Gemeinden Borkow, Dabel, Hohen Pritz, Mustin, Dobbertin, Lohnen und für die Stadt Sternberg

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren Borkow mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Flurneuordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren Borkow beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Flurneuordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.

Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt.

Das Flurneuordnungsverfahren Borkow ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung zu beenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.

Im Auftrag

(LS)
gez. W. Reiners
Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung

Ausferigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.