Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Langensee lädt alle zu ihr gehörenden Jagdgenossen zu einer Vollversammlung ein.
Der Jagdgenossenschaft Langensee gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Langensee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
| Termin: | Freitag, den 28. April 2023 |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr |
| Ort: | Behördenkantine, Inh. Y. Lau |
| Hofplatz 1, OT Gülzow | |
| 18276 Gülzow-Prüzen |
| 1. | Begrüßung | ||
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung | ||
| 3. | Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen | ||
| 4. | Beschlussfassung zur Geltung der Mustersatzung für Jagdgenossenschaften | ||
| 5. | Kassenbericht-Entlastung des Vorstandes-Entlastung der Kassenverwalterin | ||
| 6. | Neuwahl der Kassenverwalter/in | ||
| 7. | Beschlussfassung zur Änderung der Satzung in den Punkten: | ||
| a) | § 2 Absatz 3 anfügen: | ||
| „Grundstücke, die auf der Grundlage von §6a des Bundesjagdgesetzes zu befriedeten Bezirken erklärt worden sind, werden weiterhin im Genossenschaftskataster geführt. Deren Eigentümer sind für den Zeitraum der Befriedung nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.“ | |||
| b) | § 2 Absatz 4 anfügen: | ||
| „Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann bei der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher oder einer von diesen benannten Personen des vertretungsberechtigten Vorstandes Einsicht in Unterlagen der Jagdgenossenschaft nehmen, soweit dies erforderlich ist, um die ihm als Mitglied gegenüber der Jagdgenossenschaft zustehenden Rechte oder Ansprüche sachgerecht geltend machen zu können.“ | |||
| c) | §6 Absatz 2 anfügen: | ||
| j) | die Anpacht ( §11 Absatz 7 des Landesjagdgesetzes),Zusammenlegung(§ 8 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes, § 4 Absatz 1 des Landesjagdgesetzes) und die Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes (§ 8 desAbsatz3 des Bundesjagdgesetzes) | ||
| k) | die Bestellung einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten. | ||
| d) | § 11 Absatz 2 ändern: | ||
| Vorstehende Satzung ist in der Jagdgenossenschaftsversammlung vom … (Datum), in der (Anzahl) ... Mitglieder der Jagdgenossenschaft mit einer Grundfläche von ... (Größe) Hektar vertreten waren, beschlossen worden | |||
| Die Jagdvorsteherin / Der Jagdvorsteher | |||
| Die stellvertretende Jagdvorsteherin / Der stellvertretende Jagdvorsteher | |||
| Die Kassenverwalterin / Der Kassenverwalter | |||
| 8. | Beschlüsse zur Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung | ||
| 9. | Beschlüsse zur Haushaltsplanung | ||
| 10. | Beschluss zum Zuständigkeitswechsel der Berufsgenossenschaft | ||
| 11. | Jagdbericht der Jägergemeinschaft Herr Kirschenstein u. Herr Westphal | ||
| 12. | Verschiedenes | ||
Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand spätestens zur Vollversammlung durch den Erwerber, z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges oder in anderer geeigneter Form, nachzuweisen.
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z. B. Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Boldebuck, den 15. März 2023
gez. Angela Hoffmann | gez. Prof. Dr. Rolf Olbrisch |
Jagdvorsteherin | stellvertr. Jagdvorsteher |
der Jagdgenossenschaft Langensee | der Jagdgenossenschaft Langensee |