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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gülzow-Prüzen

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom 19.02.2026 (DS/18/26/006) über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Gülzow-Prüzen im Regelverfahren

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Gülzow-Prüzen für das MeLa-Messegelände in Mühlengeez für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich in einer Größe von ca. 9 ha, umfassend den südlichen Teil der im Bebauungsplan Nr. 2 festgesetzten Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Das Planungsziel besteht in einer Erweiterung der benötigten Flächen für die MeLa. Dazu ist eine Änderung des bisher festgesetzten Sonstigen Sondergebietes „Freizeitpark“ in ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Messegelände“ vorgesehen. Die Belange von Natur und Landschaft sind zu aktualisieren.
  4. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  5. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4 b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanungs-verfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach BauGB auf den Vorhabenträger. Dieser darf sich zur Erfüllung der Aufgabe eines in fachlicher sowie persönlicher Befähigung geeigneten Planungsbüros bedienen. Dieses muss die technischen Voraussetzungen zur Erstellung XPlanungskonformer Bauleitpläne (XPlanGML muss mindestens in der XPlanung Version 5.2 erzeugt werden) vorweisen können.
  6. Mit einem städtebaulichen Vertrag wird die Gemeinde die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie des Umweltberichts, die Erschließung sowie die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner auf dessen Kosten sichern.

Gülzow-Prüzen, 01.04.2026

Dagmar Kainz

Bürgermeisterin

Siegel