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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung der Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof/Parum zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof/Parum lädt alle zu ihr gehörenden Mitglieder zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung ein.

Der Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof/Parum gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wilhelminenhof und Parum gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Termin:

Donnerstag, den 28. April 2026

Uhrzeit:

17:00 Uhr

Ort:

Gülzow, Mehrzweckhalle

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Mitglieder der Jagdgenossenschaft und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Bericht des Vorstands
  5. Jahresabschluss für das Pachtjahr 2025/2026
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Beschlüsse zur Verwendung der Reinerträge aus der Jagdnutzung
  8. Beschlüsse zur Haushaltsplanung
  9. Verschiedenes

Hinweise an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft:

Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand spätestens zur Vollversammlung durch den Erwerber, z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges oder in anderer ge- eigneter Form, nachzuweisen.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich zu erteilen.

Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht über- schreitet.

Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z. B. Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Eine juristische Person als Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung neu zu erteilen.

Güstrow, den 12. März 2026

gez. Kai Kiehl

gez. Gunnar Kiehl

Jagdvorsteher

stellvertr. Jagdvorsteher

der Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof/Parum