Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Lohmen vom 28.03.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Die Satzung der Gemeinde Lohmen über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.10.2007, zuletzt geändert am 21.12.2021, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 2 - „Steuergegenstand“ - erhält folgende Fassung:
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Geregelt ist dies in § 3 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO vom 11.07.2022).
§ 12 Übergangsvorschrift der HundehVO vom 11.07.2022 findet Anwendung.
Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Lohmen, den 29.03.2023
Die am 28.03.2023 beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lohmen über die Erhebung einer Hundesteuer, ausgefertigt am 29.03.2023, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 30.03.2023 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.