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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Beschlüsse - Gemeindevertretung Zehna vom 17.03.2025

Drucksachen-nummer

Beschluss

Öffentlicher Teil

01/25

Die Gemeindevertretung Zehna beschließt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Übertragung von 60.000,00 € der nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2024 auf dem Produktkonto 51100.5629000 für die Planungsleistungen im Vorhaben „Neubau Feuerwehrgebäude Zehna“ in das Jahr 2025.

02/25

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird beschlossen.

Hinweis: Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht

03/25

Die Gemeindevertretung beschließt, die Richtlinie über die Grundsätze für Geldanlagen des Amtes Güstrow-Land (Anlagerichtlinie) anzuwenden.

04/25

Die Hauptsatzung der Gemeinde Zehna wird beschlossen.

Hinweis: Die Hauptsatzung wird auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht.

05/24

Die Gemeinde Zehna erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2024 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen & Leben e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Die Strolche“ Zehna gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung

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Krippe

1.783,56 €

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Kindergarten

898,96 €.

06/25

Die Gemeinde Zehna erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2024 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen & Leben e.V. als Träger des Hortes „Die Kellergeister“ Zehna gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung

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Hort

429,02 €.

07/25

Die Gemeindevertretung stimmt dem Weiterleitungsvertrag sowie der Geschäftsordnung des KEEN Greifswald zu. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 12.860 € sollen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 (jeweils 4.286,67 €) bereitgestellt werden.

08/25

Die Gemeindevertretung stimmt der 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna für den Ortsteil Zehna zu.

09/25

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna für den Ortsteil Zehna und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt.

Die geänderten Entwürfe der Satzung und der Begründung sind gem. § 4 A Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Stellungsnahmen sind erneut einzuholen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt werden.