| Drucksachen-nummer | Beschluss | ||
Öffentlicher Teil | |||
| 01/25 | Die Gemeindevertretung Zehna beschließt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Übertragung von 60.000,00 € der nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2024 auf dem Produktkonto 51100.5629000 für die Planungsleistungen im Vorhaben „Neubau Feuerwehrgebäude Zehna“ in das Jahr 2025. | ||
| 02/25 | Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird beschlossen. | ||
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| Hinweis: Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht | ||
| 03/25 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Richtlinie über die Grundsätze für Geldanlagen des Amtes Güstrow-Land (Anlagerichtlinie) anzuwenden. | ||
| 04/25 | Die Hauptsatzung der Gemeinde Zehna wird beschlossen. | ||
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| Hinweis: Die Hauptsatzung wird auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht. | ||
| 05/24 | Die Gemeinde Zehna erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2024 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen & Leben e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Die Strolche“ Zehna gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung | ||
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| - | Krippe | 1.783,56 € |
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| - | Kindergarten | 898,96 €. |
| 06/25 | Die Gemeinde Zehna erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2024 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen & Leben e.V. als Träger des Hortes „Die Kellergeister“ Zehna gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung | ||
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| - | Hort | 429,02 €. |
| 07/25 | Die Gemeindevertretung stimmt dem Weiterleitungsvertrag sowie der Geschäftsordnung des KEEN Greifswald zu. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 12.860 € sollen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 (jeweils 4.286,67 €) bereitgestellt werden. | ||
| 08/25 | Die Gemeindevertretung stimmt der 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna für den Ortsteil Zehna zu. | ||
| 09/25 | Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor. | ||
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| Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna für den Ortsteil Zehna und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt. | ||
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| Die geänderten Entwürfe der Satzung und der Begründung sind gem. § 4 A Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Stellungsnahmen sind erneut einzuholen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt werden. | ||